Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-64-10/2017

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 73 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), dass die Stadt Südliches Anhalt zu den Festlegungen des Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben "L73, Bauwerk 003, Prosigker Brücke in Köthen - Ersatzneubau" in Köthen (Anhalt) mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Gemarkungen Cosa (Stadt Südliches Anhalt) Trinum und Großpaschleben (beide Gemeinde Osternienburger Land) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld keine Einwände hat.