Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass die Stadt Südliches Anhalt zum Verordnungsentwurf der Landesverordnung über die NATURA 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA) keine Einwände und Bedenken hat.

 

Die Stadt Südliches Anhalt hat folgenden Hinweis:

Das Quellgebiet der Fuhne sollte nicht wie angegeben als –Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen- bezeichnet werden.

Es muss richtig –Fuhnequellgebiet westlich Vogtei- heißen, da die Fuhnequelle zwischen dem FFH-Gebiet 0127 (NSG Vogtei) und dem FFH-Gebiet 0200 (Wiesen- und Quellbusch bei Radegast) liegt.