Sitzung: 21.11.2017 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/174/2017
Beschlussvorschlag: |
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Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass die Stadt Südliches Anhalt zum Verordnungsentwurf der Landesverordnung über die NATURA 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA) keine Einwände und Bedenken hat. Die Stadt Südliches Anhalt hat folgenden Hinweis: Das Quellgebiet der Fuhne sollte nicht wie angegeben als –Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen- bezeichnet werden. Es muss richtig –Fuhnequellgebiet westlich Vogtei- heißen, da die Fuhnequelle zwischen dem FFH-Gebiet 0127 (NSG Vogtei) und dem FFH-Gebiet 0200 (Wiesen- und Quellbusch bei Radegast) liegt. |