Sitzung: 21.11.2017 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: EGSA/155/2017
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 73 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), dass die Stadt Südliches Anhalt zu den Festlegungen des Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
"L73, Bauwerk 003, Prosigker Brücke in Köthen - Ersatzneubau" in
Köthen (Anhalt) mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Gemarkungen Cosa
(Stadt Südliches Anhalt) Trinum und Großpaschleben (beide Gemeinde
Osternienburger Land) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld keine Einwände hat. |