Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz i.
V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz LSA, dass die Stadt Südliches
Anhalt zu dem 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die
Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten
„Raumstruktur, Standortpotenziale, technische Infrastruktur und
Freiraumstruktur“ der Regionalen Planungsgemeinschaft
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg die Aufnahme folgender Sachverhalte in den
Plan beantragt:
4.3.3.5 - Bau eines Radweges
zwischen Firma Klebl in Gröbzig und Pfaffendorf
(Schulweg)
- Bau eines Radweges zwischen
Weißandt-Gölzau und Görzig
(Schulweg)
- Aufnahme des Fuhneradweges in
den Plan
- Anlegen eines Rad- und
Wanderweges entlang der Ziethe
- Ausweisung eines
Radweges vom Kirschweg in der Gemarkung
Trebbichau a. d.
F. über Maasdorf und Edderitz zum Karolineteich
4.3.2.2 - Der
Ausbau der L 145 im Bereich Piethen soll in den Plan
aufgenommen werden.
4.4.2.6 -
Aufnahme der Bockwindmühle Libehna als Kulturdenkmal
Der Industrie-
und Gewerbestandort Löbnitz sowie das Fertigteilwerk Gröbzig sollen als
Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe aufgenommen werden.
Die Stadt Südliches Anhalt bittet weiterhin um die Aufnahme der
folgenden kulturellen Sehenswürdigkeiten der Stadt Südliches Anhalt in den
Regionalplan:
Schlossturm Gröbzig, Spinndüsenmuseum Gröbzig, Falschmünzerei
Radegast, gemeinsame Heimatstube Radegast-Weißandt-Gölzau, Feuerwehrmuseum
Riesdorf, Dorfmuseum Quellendorf, Dorfmuseum Görzig und offene Kirche
Wieskau.
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