TOP Ö 10.3: Satzung zur Festlegung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 2 (OT Werdershausen) der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der Verkehrsanlagen der Stadt Südliches Anhalt Ortsteile Edderitz und Werdershausen
Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt die Satzung zur Festlegung des Beitragssatzes für die
Abrechnungseinheit 2 (OT Werdershausen) der „Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der Verkehrsanlagen der Stadt
Südliches Anhalt Ortsteile Edderitz und Werdershausen“