Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt die Vereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt
vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich
Ost und der Stadt Südliches Anhalt für die Ortsdurchfahrt Gröbzig L 147,
Jahnstraße und Könnernsche Straße vom Netzknoten 4337 008 Stat. 0,006 bis
Netzknoten 4337 008 Stat. 0,664als
Gemeinschaftsbaumaßnahme auszubauen.