Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6

Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom

17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 228) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom 23.01.2015 über die Annahme

und Verwendung von Spenden:

 

 

Art der

Höhe der

 

Zuwendungsgeber

Zuwendung

Zuwendung

Zuwendungszweck

Autohaus Jarski GmbH, Görzig

Geldspende

50,00 €

MGH Görzig für Malzirkel

Autoservice Hahn, Köthen

Geldspende

100,00 €

Kindertagesstätte Prosigk

Kreissparkasse

Anhalt Bitterfeld

Geldspende

50,00 €

Grundschule Görzig Konzertbesuch