Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses nebst Garage“ der Bauherrn Almira und Dr. Holger Müller, Akazienweg, 06369 Südliches Anhalt OT Großbadegast; Flur 3, Flurstück 1064 und 1041, Gemarkung Großbadegast im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet August-Bebel-Str./ Angergasse“ im Ortsteil Großbadegast gemäß § 31 Abs. 2 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung – Verzicht der Festlegung des Gewässerschutzstreifens entlang des vorhandenen Grabens bzw. Verringerung der Breite dessen auf 2m.