Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt die Vereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt
vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich
Ost und der Stadt Südliches Anhalt für die Ortsdurchfahrt Gröbzig L 147,
Jahnstraße und Könnernsche Straße einschließlich Bauwerk 0050 über die
Fuhne, vom Netzknoten 4337 008 Stat. 0,027 bis Netzknoten 4337 008 Stat.
0,947als Gemeinschaftsbaumaßnahme
auszubauen.
Der Abschluss erfolgt erst
wenn der Haushalt der Stadt Südliches Anhalt rechtskräftig ist.