Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6

Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 228) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom 23.01.2015 über die Annahme und Verwendung von  Spenden und sonstigen Zuwendungen:

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung

Höhe der Zuwendung

Verwendungszweck

envia M

Sponsoringvertrag

300,00 €

Handarbeiten im Kreativferienkurs

 

 

 

Kinder u. Jugendliche  Jugendclubs/Hort

MITGAS

Sponsoringvertrag

400,00 €

Workshop Bau von Quartieren Vögel,

 

 

 

 Insekten und Würmer

 Hort Radegast

 

envia M

Sponsoringvertrag

500,00 €

Sportfest für Kinder

 

 

im Mehrgenerationenhaus Görzig

 

 

Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des LSA (SUNK)

Zuwendung

500,00 €

Workshop Wolle für Kinder

Hort Quellendorf

 

 

SUNK /  LSA

Zuwendung

500,00 €

Workshop Ton im Mehrgenerationenhaus Görzig

 

 

KSPK Anhalt Bitterfeld

Geldspende

250,00 €

Werbung anlässlich der 750-Jahrfeier der Ortschaft Fraßdorf

 

 

MITGAS

Sponsoringvertrag

500,00 €

Natur erleben- Anlegen eines Hochbeetes im JC Gröbzig

 

 

MITGAS

Sponsoringvertrag

300,00 €

Workshop Farben u. Materialien Kinder und Jugendliche