Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 54 Abs. 2 Bundesberggesetz, dass die Stadt Südliches Anhalt zur Weiterführung des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben Kiessandtagebau Hinsdorf für den Nachtrag zum Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1999  folgende Forderungen und Hinweise in ihre Stellungnahme aufnimmt:

 

  1. Da das Kiesabbaugebiet im Regionalen Entwicklungsplan der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung (Kiese und Sande) ausgewiesen ist, hat die Stadt Südliches Anhalt planungsrechtlich keine Einwände gegen das Vorhaben. Die Stadt Südliches Anhalt verlangt jedoch, dass die nachfolgend gegebenen Hinweise geprüft werden.

 

  1. Die Stadt Südliches Anhalt weist darauf hin, dass die im Hydrogeologischen Gutachten erfolgten Aussagen zur Höhe des Grundwasserspiegels auf Grund der sich in den letzten Jahren im Stadtgebiet geänderten Grundwasserstände nochmals überprüft werden sollen.

 

  1. Die Stadt Südliches Anhalt weist darauf hin, dass geprüft werden muss, ob der Ausbau der Ortsverbindungsstraße zwischen den Ortschaften Meilendorf und Hinsdorf für das beantragte Verkehrsaufkommen ausreichend ist. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die verkehrstechnische Erschließung für die Zulassung des Kiesabbaus nur im Rahmen eines Eigenerschließungsangebotes der Antragstellerin erfolgen.

 

  1. Die Stadt Südliches Anhalt weist darauf hin, dass es unmittelbar neben dem Abbaufeld einen Rechtsstreit wegen eines Genehmigungsantrages für Windräder gibt. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Umweltamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.