Sitzung: 14.02.2017 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: EGSA/009/2017
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 54 Abs. 2 Bundesberggesetz, dass die Stadt Südliches Anhalt zur Weiterführung des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben Kiessandtagebau Hinsdorf für den Nachtrag zum Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1999 folgende Forderungen und Hinweise in ihre Stellungnahme aufnimmt:
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