Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG  LSA) in der derzeit gültigen Fassung trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl 2016:

 

Gegen die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt liegen keine Wahleinsprüche vor.

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stellt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 23.10.2016 sowie die Gültigkeit der Stichwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister vom 06.11.2016 fest.