Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 21 KVG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2014 (GVBL.LSA Nr. 12/2014 S. 288) den Auftrag / Aufträge  für die Teichsanierung in Trebbichau an der Fuhne, nach erfolgter Ausschreibung  und dem Vergabevorschlag,  an den wirtschaftlichsten Bieter  zu erteilen.