Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt, den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 10 i. V. m. § 108 KVG (LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, ein Darlehen in Höhe von 97.000,00 € aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

1. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.

2. Auszahlung 100 %.

3. Zahlungsweise Zins und Tilgung vierteljährlich nachträglich sofort nach Darlehens-

    aufnahme. Die vierteljährliche Rate soll  2.123,00 € nicht überschreiten.

4. Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen.

5. Das Darlehen ist am 31.08.2017 aufzunehmen.

6. Zins und Tilgung sind erstmals zum 30.11.2017 zu zahlen.

 

Der Stadtrat ist nach Darlehensaufnahme durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde.