Sitzung: 26.10.2016 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: EGSA/246/2016
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-97-10/2016 |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 21 KVG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2014 (GVBL.LSA Nr. 12/2014 S. 288) den Auftrag / Aufträge der erforderlichen Bauleistungen für die Sanierungsarbeiten – Beseitigung von Feuchteschäden im Gebäude (Keller und Wohnung) Hauptstraße 3 in Trebbichau an der Fuhne, nach erfolgter freihändiger Vergabe / Angebotseinholung und dem Vergabevorschlag, an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.