Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Enthaltungen: 3

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-78-08/2016

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2014 (GVBL.LSA Nr. 12/2014 S. 288 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 44.047,78 € bei dem Produktsachkonto 541100.63000.7852000 für die Planungs- und Vermessungsleistungen sowie für die Erstellung eines Baugrundgutachtens für den geplanten Straßen- und Entwässerungsbau im Reihenhausring in Gröbzig. Die Mittel zur Auszahlung stehen aus dem Produktsachkonto 57311.76012.785100, Maßnahme 118, Umbau Dorfgemeinschaftshaus und Bauhof Prosigk, zur Verfügung.

Die aus dem PSK 57311.76012.785100 entnommenen Mittel in Höhe von

 44.047,78 €sind in den Haushaltsplan 2017 für die Maßnahme DGH Prosigk neu einzustellen.