Sitzung: 23.08.2016 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: EGSA/166/2016
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz LSA, dass die Stadt Südliches Anhalt zu dem 1. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten „Raumstruktur, Standortpotenziale, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg keine Einwände und Bedenken hat. |
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