Sitzung: 23.08.2016 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: EGSA/163/2016
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf
der Grundlage der §§ 4 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und §
36 Baugesetzbuch (BauGB) die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmen der
Stadt Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben „Errichtung und
Betrieb von 6 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ
VESTAS V 136 mit einer Nabenhöhe von 149 m, einem Rotordurchmesser von 136 m,
einer Gesamthöhe von 217 m, 3,45 MW
Nennleistung als Repowering von 12 Windenergie-Altanlagen vom Typ
VESTAS V- 66 im Vorranggebiet für die Windenergienutzung Wörbzig“ auf dem
Flurstück 1019 der Flur 3 und dem Flurstück 1005 der Flur 4 in der Gemarkung
Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt durch die WEB Windenergie
Betriebsgesellschaft Deutschland GmbH aus Leer. |
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