Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-77-08/2016

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz LSA, dass die Stadt Südliches Anhalt zu dem 1. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten „Raumstruktur, Standortpotenziale, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur“ der Regionalen  Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg die Aufnahme folgender Sachverhalte in den Plan beantragt:

 

4.3.3.5 - Bau eines Radweges zwischen Firma Klebl in Gröbzig und Pfaffendorf

              (Schulweg)

            - Bau eines Radweges zwischen Weißandt-Gölzau und Görzig 

              (Schulweg)

            - Aufnahme des Fuhneradweges in den Plan

            - Anlegen eines Rad- und Wanderweges entlang der Ziethe

            - Ausweisung eines Radweges vom Kirschweg in der Gemarkung 

              Trebbichau a. d. F. über Maasdorf und Edderitz zum Karolineteich

4.3.2.2 - Der Ausbau der L 145 im Bereich Piethen soll in den Plan

               aufgenommen werden.

 

4.4.2.6 - Aufnahme der Bockwindmühle Libehna als Kulturdenkmal

 

Der Industrie- und Gewerbestandort Löbnitz soll als Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe aufgenommen werden.