Sitzung: 31.08.2016 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27
Vorlage: EGSA/166/2016
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-77-08/2016 |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz i. V. m.
§ 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz LSA, dass die Stadt Südliches Anhalt zu dem
1. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten „Raumstruktur,
Standortpotenziale, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur“ der
Regionalen Planungsgemeinschaft
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg die
Aufnahme folgender Sachverhalte in den Plan beantragt:
4.3.3.5 - Bau eines Radweges zwischen Firma Klebl in Gröbzig und
Pfaffendorf
(Schulweg)
- Bau eines Radweges zwischen Weißandt-Gölzau und Görzig
(Schulweg)
- Aufnahme des Fuhneradweges in den Plan
- Anlegen eines Rad- und Wanderweges entlang der Ziethe
- Ausweisung eines Radweges vom
Kirschweg in der Gemarkung
Trebbichau a. d. F. über Maasdorf
und Edderitz zum Karolineteich
4.3.2.2 - Der Ausbau der L 145 im Bereich
Piethen soll in den Plan
aufgenommen werden.
4.4.2.6 - Aufnahme der Bockwindmühle Libehna
als Kulturdenkmal
Der Industrie- und Gewerbestandort Löbnitz
soll als Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe aufgenommen werden.