Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-73-08/2016

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2014 (GVBL.LSA Nr. 12/2014 S. 288 eine außerplanmäßige Auszahlung bei dem Produktsachkonto 57311-76008-521100 in Höhe von 1.500,00 €  für die Sanierung der Treppe am Dorfgemeinschaftshaus in Libehna. Die Mittel zur Auszahlung stehen aus dem Produktsachkonto 57311-76002-521100, Unterhaltung Dorfgemeinschaftshaus Fraßdorf, zur Verfügung.