Sitzung: 31.08.2016 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 11, Enthaltungen: 3
Vorlage: EGSA/163/2016
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-75-08/2016 |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der
Grundlage der §§ 4 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 36
Baugesetzbuch (BauGB) die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmen der Stadt
Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben „Errichtung und
Betrieb von 6 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ VESTAS
V 136 mit einer Nabenhöhe von 149 m, einem Rotordurchmesser von 136 m, einer
Gesamthöhe von 217 m, 3,45 MW
Nennleistung als Repowering von 12 Windenergie-Altanlagen vom Typ VESTAS
V- 66 im Vorranggebiet für die Windenergienutzung Wörbzig“ auf dem Flurstück 1019
der Flur 3 und dem Flurstück 1005 der Flur 4 in der Gemarkung Wörbzig der
Stadt Südliches Anhalt durch die WEB Windenergie Betriebsgesellschaft
Deutschland GmbH aus Leer.