TOP Ö 7.3: 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Südliches Anhalt (Gebührensatzung)
Aufgrund der §§ 5, 8, 45 und
99 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288) in Verbindung mit den §§ 2
und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405)in der derzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt über die 2. Änderung der Gebührensatzung für die
Dorfgemeinschaftshäuser.