Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 21 KVG LSA in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2014 (GVBL.LSA Nr. 12/2014 S. 288)
den Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten und Malerarbeiten der Räume 1, 2
und Flur – Ersatzbau Grundschule Quellendorf nach erfolgter freihändiger
Vergabe / Angebotsabfrageund dem
Vergabevorschlag zu erteilen.