Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-37-05/2016

Entsprechend § 85 Abs. 7 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) stellt der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt das vorzeitige Amtszeitende und somit die vorzeitige Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses von Herrn Maik Götze mit Wirkung vom 24.03.2016 fest.