Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß
§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) die Ernennung des Kameraden…………. ………………, ………………….., …………………., 06….
Südliches Anhalt, geb. am …………… zum Stadtwehrleiter der Freiwilligen
Feuerwehr Südliches Anhalt unter Berufung in das Ehrenbeamten-verhältnis
für die Dauer von sechs Jahren.