Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem.
§ 99 Abs. 6 KVG LSA iVm § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Südliches
Anhalt über die Annahme und Verwendung von 500,00 Euro der MITGAS GmbH für
die Jugendfeuerwehren Edderitz, Hinsdorf, Maasdorf, Quellendorf und Reupzig
der Freiwilligen Feuerwehr Südliches Anhalt.