Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt entsprechend § 1 Abs. 3 Satz 3 der Verordnung über die Mindeststärke und –ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren (MindAusrVO-FF) vom 13. Juli 2009 (GVBl. LSA S. 376) und dem Runderlass des Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.08.2009 – 43.21-13002-1 die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Südliches Anhalt.