Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem.
§ 99 Abs. 6 KVG LSA iVm § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Südliches
Anhalt über die Annahme und Verwendung von 500,00 Euro der Veolia Stiftung
für die Ortsfeuerwehr Quellendorf der Freiwilligen Feuerwehr Südliches
Anhalt.