Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt als Grundsatzentscheidung, dass für die Umsetzung des Vorhabens der Windpark Trebbichau GmbH & Co. KG „Erneuerung und Rückbau von Windenergieanlagen im Windpark Trebbichau an der Fuhne“ im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau a. d. F.“ der Ortschaft Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt eine Überplanung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes als 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgen kann.