Sitzung: 27.01.2016 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: EGSA/257/2015
Beschlussvorschlag: |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Südliches Anhalt zu dem 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg keine Einwände und Bedenken hat.
Der Regionalen
Planungsgemeinschaft wird der Hinweis gegeben, dass, entgegen der Aussage auf
Seite 45 des Planentwurfs, die Stadt Südliches Anhalt nicht beabsichtigt, für
den Windpark Quellendorf einen Bebauungsplan aufzustellen.