Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Südliches Anhalt zu dem 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg keine Einwände und Bedenken hat.

 

Der Regionalen Planungsgemeinschaft wird der Hinweis gegeben, dass, entgegen der Aussage auf Seite 45 des Planentwurfs, die Stadt Südliches Anhalt nicht beabsichtigt, für den Windpark Quellendorf einen Bebauungsplan aufzustellen.