Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 54 Abs. 2 Bundesberggesetz, dass die Stadt Südliches Anhalt zu der Zulassung des beantragten Hauptbetriebsplanes der Gilde GmbH für den Kiessandtagebau Hinsdorf  folgende Forderungen und Hinweise in ihre Stellungnahme aufnimmt:

 

  1. Abweichend von den Aussagen im Abschnitt 6 -Wiedernutzbarmachung- des Hauptbetriebsplanes fordert die Stadt Südliches Anhalt, dass bei keiner Fortsetzung des Betriebes ein möglichst großer Teil der Abbaufläche wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche hergerichtet wird.
  2. Die Stadt Südliches Anhalt weist darauf hin, dass die im Abschnitt 2.4 -Hydrogeologische Verhältnisse- getroffene Aussage zur Höhe des Grundwasserspiegels auf Grund der sich in den letzten Jahren im Stadtgebiet geänderten Grundwasserstände nochmals überprüft werden sollte.
  3. Die Stadt Südliches Anhalt weist darauf hin, dass auf Grund des vorliegenden Antrages zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes geprüft werden muss, ob der Ausbau der sonstigen öffentlichen Straße zwischen den Ortschaften Meilendorf und Hinsdorf für das beantragte Verkehrsaufkommen ausreichend ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die verkehrstechnische Erschließung für die Zulassung des beantragten Hauptbetriebsplanes nicht gesichert.
  4. Die Stadt Südliches Anhalt weist darauf hin, dass das im Abschnitt 1.8.3 benannte Flurstück 22/13 jetzt das Flurstück 1002 ist.
  5. Die Stadt Südliches Anhalt weist darauf hin, dass sich das Bewilligungsfeld Hinsdorf nicht in der Verwaltungsgemeinschaft Südliches-Anhalt (1.4) befindet. Es liegt im Gebiet der Stadt Südliches Anhalt.