Sitzung: 19.01.2016 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: EGSA/257/2015
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Südliches Anhalt zu dem 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg keine Einwände und Bedenken hat. Der Regionalen
Planungsgemeinschaft wird der Hinweis gegeben, dass, entgegen der Aussage auf
Seite 45 des Planentwurfs, die Stadt Südliches Anhalt nicht beabsichtigt, für
den Windpark Quellendorf einen Bebauungsplan aufzustellen. |
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