Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-97-13/2015

Der Stadtrat der Stadt südliches Anhalt ermächtigt den Bürgermeister gem. § 45 Abs. 2 Nr. 21 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (KVG LSA) im Wege einer freihändigen Vergabe Aufwendungen in der Höhe bis zu  10.000,00 Euro für die Anschaffung von Geräten und technischer Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Südliches Anhalt zu tätigen.