Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-96-13/2015

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ermächtigt den Bürgermeister gem. § 45 Abs. 2 Nr. 21 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (KVG LSA) im Wege einer freihändigen Vergabe Aufwendungen in der Höhe bis zu 15.000,00 Euro für die Anschaffung von Dienst- und Schutzkleidung sowie persönlichen Ausrüstungsgegenständen für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Südliches Anhalt (Produktsachkonto 12610.13000.526102) zu tätigen.