Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-86-13/2015

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA vom 17. Juni 2014 - GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 288) i.V.m. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt vom 04.12.2014 die Annahme der Sachspende „Aukam-Aluwippe zweisitzig und pulverbeschichtet in Höhe von 619,99 € von der Firma „H.E.T. GmbH, Glauzig, Dorfstraße 63 in 06369 Südliches Anhalt“ anzunehmen. Der Firma ist nach Anlieferung bzw. nach dem Aufbau des Spielgerätes eine entsprechende Sachspendenbestätigung auszustellen