Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass keine Bedenken und Hinweise gegen die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 Flurbereinigungsgesetz im Flurbereinigungsverfahren „B6n, Großbadegast-Meilendorf“ bestehen.