Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 105 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288) i.V.m. § 5 Abs. 6 Buchst. d) der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt über weitere überplanmäßige Aufwendungen bei dem Produktsachkonto 61210.03120.559200 in Höhe von 12.000 € für Erstattungszinsen im Rahmen von Gewerbesteuerrückzahlungen.