TOP Ö 10.5: Nutzungsvertrag zwischem dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Südliches Anhalt zum Objekt Schulzentrum "J.W.Walkhoff" Gröbzig zum Betreiben der Grundschule Gröbzig und des Hortes Gröbzig
Der Stadtrat der Südliches Anhalt beschließt den in der
Anlage beigefügten Nutzungsvertrag zwischen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld
und der Stadt Südliches Anhalt zum Objekt Schulzentrum „J.F. Walkhoff“
Gröbzig zum Betreiben der Grundschule Gröbzig und des Hortes.