Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-59-11/2015

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung

der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt  vom 23.01.2015 über die Annahme und Verwendung von Spenden.

Die Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.