Sitzung: 30.09.2015 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: EGSA/121/2015
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-59-11/2015 |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung
der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt vom 23.01.2015 über die Annahme und Verwendung von Spenden.
Die Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.