TOP Ö 8: Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Reihenhausring Gröbzig" der Ortschaft Gröbzig für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage