Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 288)  in Verbindung mit  § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung  der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt vom 23.01.2015 über die Annahme und Verwendung einer Spende und einer Sponsoringleistung.

Die Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.