Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-09-02/2015

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBL. LSA Nr. 12/2014, S. 288) über die Annahme von Spenden und sonstigen Zuweisungen für den Zeitraum 01.12.2014 bis 31.12.2014. Die Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.