Beschluss: abgesetzt

 

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-11-02/2015

Unter Berücksichtigung des Urteils des BVerfG (Az. 1 BvR 2457/08 vom 05.05.2013) und der vom Landesgesetzgeber beabsichtigten Anpassung der beitragsrechtlichen Vorschriften (KAG LSA) beschließt der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt die Einleitung aller notwendigen Maßnahmen zur beitragsrechtlichen Fertigstellung der davon betroffenen Maßnahmen.