Unter Berücksichtigung des Urteils des BVerfG (Az. 1 BvR
2457/08 vom 05.05.2013) und der vom Landesgesetzgeber beabsichtigten
Anpassung der beitragsrechtlichen Vorschriften (KAG LSA) beschließt der
Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt die Einleitung aller notwendigen
Maßnahmen zur beitragsrechtlichen Fertigstellung der davon betroffenen
Maßnahmen.