Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 1

 

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-10-02/2015

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach den §§ 16 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben „Wesentliche Änderung /Erweiterung der bestehenden Biogasanlage Pfaffendorf“, „Am Horngraben“ im Ortsteil Pfaffendorf, Flurstück 41, Flur 2, Gemarkung Edderitz in der Stadt Südliches Anhalt, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 35 BauGB zu erklären.

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 79b Wassergesetz Sachsen-Anhalt auf dem Grundstück des Antragstellers zu beseitigen.

Ergänzungen zu dem Inhalt des Prüfschemas für die Einzellfalluntersuchung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind nicht erforderlich.