Der Stadtrat
der Stadt Südliches Anhalt stellt ergänzend zu seinen Beschlüssen vom 24.11.2010
(Erstbeschluss) bzw. 26.01.2011 (Zweitbeschluss gem. § 88 (4a) GO LSA)
fest, dass mit dem Beitritt der Ortschaft Piethen zum WAZV Saalkreis zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Aufgabe der zentralen und dezentralen
Schmutzwasserbeseitigung übertragen werden soll.
Alle darauf
aufbauenden Erklärungen, insbesondere das Beitrittsersuchen vom 26.11.2010,
sind hinsichtlich des Gegenstandes der Aufgabenübertragung auf den Bereich
der zentralen und dezentralen Schmutzwasserentsorgung begrenzt.