TOP Ö 10: Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu der Voranfrage "Nutzungsänderung seit Jahren leerstehender Bebauung zu Kfz-Verkauf mit Werkstatt sowie Lagerung von Autoteilen, die in einem onlineshop verkauft werden" im A ußenbereich der "Köthener Straße im OT Stadt Gröbzig