Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-94-10/2014

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Südliches Anhalt für den Umfang, den Untersuchungsrahmen und den Detaillierungsgrad des Umweltberichtes zum Sachlichen Teilplan „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg folgende Änderung fordert:

 

Im Abschnitt  2.2.1 -Schutzgut Mensch- sollen die Angaben von Abständen um Siedlungsbereiche/genehmigte Wohnbaugebiete im Bewertungsmaßstab wie folgt geändert werden:

 

Konfliktintensität gering                        3.000 m

Konfliktintensität mittel                          2.500 m

Konfliktintensität hoch                           2.000 m