TOP Ö 8: Beratung zur Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Südliches Anhalt betreffend die Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehinderungenen und -gefährdungen, unerlaubten Benutzungen, öffentlichen Veranstaltungen mit Musifaufführung, ruhestörendem Lärm, offenemFeuer im Freien, dem Umgang mit Tieren, beim Betreten von Eisflächen und mangelhafter Hausnummerierung (GAVO)