Sitzung: 09.07.2014 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/087/2014
Beschlussvorschlag: |
Aufgrund der §§ 50 bis 52 KWG LSA trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl zu den Ortschaftsräten in den Ortschaften Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Görzig, Gröbzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen, Prosigk, Quellendorf, Radegast, Reinsdorf, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Trebbichau an der Fuhne, Weißandt-Gölzau, Werdershausen, Wieskau, Wörbzig und Zehbitz am 25.05.2014: Einsprüche gegen die Wahlen lagen nicht vor. Die insgesamt 24 Ortschaftsratswahlen in den oben genannten Ortschaften sind gültig. |