Sitzung: 09.07.2014 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/081/2014
Beschlussvorschlag: |
Aufgrund der §§ 50 bis 52 KWG LSA trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl zum Stadtrat am 25.05.2014: Einsprüche gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl zum Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ist gültig. |